Unser Segelboot Trailer BT3500 Vario ist gebremst bis 3,5t.

Umgang mit Bootstrailern – Teil 1

30. Oktober 2019

Nachdem wir Ihnen in unserem Blogbereich schon ausführliche Hinweise für einige wichtige Themen verfasst haben, wird es jetzt Zeit für eine kurze Zusammenfassung. Wenn Sie ein spezielles Thema besonders interessiert, folgen Sie einfach den Links in dieser Aufzählung:

Wer sich rechtzeitig zum Urlaub ein trailerbares Boot zugelegt hat, kann mit einem passenden Trailer praktisch ganz Europa erkunden und die jeweiligen Reviere nach und nach kennenlernen. Natürlich ist man mit dem Trailer nicht ganz so schnell unterwegs wie nur mit dem PKW allein, aber dafür bringt man ja auch jede Menge Vergnügen, Spannung und Abenteuer gleich mit an den Urlaubsort. Zwischen Skandinavien, der Türkei und Spanien warten viele Gewässer auf Sie, die Sie mit einem Boot ganz besonders genießen können. Immer mehr Wasserfreunde entdecken diese einmalige Mischung zwischen sportlicher Betätigung und völliger Entspannung, wie man sie nur auf dem Boot findet.
Damit Sie bei Ihrer Planung mit Boot und Trailer auch nichts übersehen, fassen wir in diesem und im folgenden Beitrag noch einmal die wesentlichen Punkte zusammen.

Verschiedene Bauarten für Trailer

Dieser Hinweis ist eigentlich vor dem Kauf eines Trailers wichtig. Sie sollten genau abwägen, wie viel Gewicht der Trailer maximal transportieren können soll und dies mit der Zugkraft bzw. zulässigen Anhängelast Ihres Wagens und Ihrem Führerschein abstimmen. So haben Trailer aus Stahl eine größere Tragkraft, wiegen aber natürlich um einiges mehr als Trailer aus dem leichteren Aluminium. Für schwere Boote empfehlen sich gebremste Trailer mit zwei Achsen, die zwar weit über eine Tonne tragen können, aber auch ihrerseits einige hundert Kilo auf die Waage bringen. Für solche Fragen vor dem Kauf empfehlen wir Ihnen sich bei Harbeck beraten zu lassen. Wir unterstützen Sie fair und nach bestem Wissen und Gewissen.

Die Wartung und Pflege des Trailers

Nach einem Gebrauchtkauf oder nach der Fahrt mit einem Trailer steht immer auch eine Überprüfung und Wartung an. Das betrifft zunächst die elektrischen Bestandteile, Kabel und die einwandfreie Funktion der Lichtanlage und ggf. der Bremsvorrichtung. Danach müssen der feste Sitz bzw. die Beweglichkeit von Schrauben und Kurbeln gecheckt werden. Das Stützrad muss sich leicht heben und senken lassen, das gilt auch für seine horizontale Beweglichkeit beim Lenken des Trailers. Besonders nach jedem Salzwasserkontakt sollten die Bremsen mit einigen Manövern trockengebremst werden, damit sie durch das Salz keinen dauerhaften Schaden nehmen. Die Radlager sind nach dem Slippen mit dem Trailer auf eingedrungenes Wasser zu überprüfen, notfalls zu trocknen und neu einzufetten. Es lohnt sich in jedem Fall immer auch einen Blick auf das Stahlseil zum Slippen zu werfen. Wenn der Trailer länger abgestellt wird, verwenden Sie bitte Holzkeile, um ihn zu sichern. Eine angezogene Handbremse kann mit der Bremstrommel zusammen rosten und dann festsitzen.

Wichtige Dokumente

Zwar zahlt man für den Trailer als reinen Bootstransporter für sportliche Zwecke keine KFZ-Steuer, aber er gilt dennoch als Fahrzeug, für das eine Zulassung und ein Nummernschild benötigt wird. Wenn der TÜV alle zwei Jahre beides ausstellen bzw. die Verkehrsfähigkeit des Trailers überprüfen soll, benötigen Sie dazu auch die Allgemeine Betriebserlaubnis mit allen wichtigen Angaben zum zulässigen Gewicht, zur Spurbreite, zur Bremsanlage und noch so einiges mehr. Der TÜV fügt die Zulassungspapiere zur ABE hinzu, und Sie müssen beide Dokumente mitführen. Zwar ist der Trailer in der KFZ-Versicherung enthalten, im Ausland sollten Sie aber den “Blauen Versicherungsschein” mitführen, mit dem Ihre KFZ-Versicherung die eingeschlossene Versicherung des Trailers bestätigt. Die KFZ-Versicherung haftet nicht für Sach- oder Personenschäden, wenn der Trailer getrennt vom Wagen abgestellt ist. Dafür gibt es eine günstige zusätzliche Haftpflichtversicherung, die in Ergänzung sogar den Diebstahl einschließen kann. Ganz wichtig ist auch der Nachweis der entrichteten Umsatzsteuer beim Kauf des Bootes. Es gibt in Europa tatsächlich Länder und Amtspersonen, die bei fehlendem Nachweis zur Sofortkasse nach Schätzwert schreiten.

Welchen Führerschein benötigen Sie?

Wenn Sie noch den Führerschein der Klasse Drei haben und nicht älter als 50 Jahre sind, dürfen Sie hiermit ein Zugfahrzeug bis 7,5 Tonnen fahren, das mit einer Anhängelast bis zu 11,5 Tonnen und höchstens drei Achsen unterwegs ist (Tandemachsen mit nicht mehr als 1000 mm Abstand zählen wie eine). Etwas genauer müssen die Führerscheininhaber der neuen Klasse B rechnen. Sie dürfen ein Fahrzeug plus Anhängelast bis zu 3,5 Tonnen führen. Ausnahme: Wenn der Anhänger nur bis zu 750 Kg wiegt, darf die Gesamtmasse bis zu 4,25 Tonnen betragen. Mit der BE Klasse darf der Anhänger allein bis zu 3,5 Tonnen wiegen.

Die Transportsicherung

Eine zuverlässige Transportsicherung ist eine Wissenschaft für sich, die Vorschriften dafür sind aber natürlich in der Straßenverkehrsordnung im § 22 genau beschrieben. Ein Verrutschen während der Fahrt oder auch bei Notbremsmanövern muss ausgeschlossen sein. Verantwortlich dafür sind Fahrer und Fahrzeughalter. Je nach Boot und Trailer können verschiedene Techniken zur Befestigung zum Einsatz kommen. Mit der Niederzurrtechnik wird das Boot kraftschlüssig auf den Boden des Trailers gezogen, so dass der Reibungswiderstand ein Lösen, Rollen oder Umkippen des Bootes verhindert. Jedoch lässt sich die Niederzurrtechnik nur selten anwenden. Mit der Diagonalzurrtechnik wird das Boot im Formschluss am Verrutschen gehindert, indem die Gurte diagonal über Bug und Heck gespannt werden. Beide Techniken lassen sich auch gut miteinander kombinieren. Wichtig ist die Qualität der Gurte und der Ratschen. Nur solche Gurte (oder Ketten) werden akzeptiert, die ein eindeutiges Label mit allen technischen Daten tragen. Dieses muss gut zugänglich sein, sonst wird es bei einer Überprüfung als nicht vorhanden gewertet. Als Faustregel sollte jeder der Zurrgurte mindestens die Hälfte des Gesamtgewichts des Bootes tragen können. Der dazugehörige daN Wert (entspricht Kilogramm) steht auf dem Label. Die Ratsche sollte für die Niederzurrtechnik über eine Vorspannkraft von mindestens 200 daN verfügen. Verfügt Ihr Boot über keine ausgewiesenen Zurrpunkte oder wird auf Rollen gelagert, sollten Sie auf die Niederzurrtechnik verzichten. Die Lastverteilung Stützlast – Achslast muss eingehalten werden muß. Evtl. muss dazu das Boot auf dem Trailer leicht verschoben werden. Für sicheres Fahren sollte die Stützlast ca. 70-90% des erlaubten Wertes betragen (Achten Sie auf die max. Stützlast und die max. Anhängestützlast vom Zugfahrzeug, der kleinere Wert muß eingehalten werden). Falls Sie nach der Ankunft am Ziel das Boot nicht slippen wollen, sondern einen Kran beauftragen, sollten Sie genau wissen, wo die Tragepunkte des Bootes angebracht sind.

Auf der Fahrt mit dem Trailer

Nutzen Sie die Gelegenheit, wenn vor Ihrer ersten Fahrt mit dem Trailer ein Fahrtraining beim ADAC angeboten wird. Auf jeden Fall sollte das Fahren mit dem Trailer geübt werden, sowohl im leeren Zustand wie auch beladen. Hierbei geht es unter anderem um eine verlässliche Rangiertechnik vor allem beim Rückwärtsfahren und Einparken. Aber auch die Kurvenfahrt und das Abbiegen will gelernt sein. Der Trailer benötigt einen größeren Radius und Wendekreis. Dazu sollte man sich gut auf das Bremsen vorbereiten. 1,5 Tonnen PKW bremsen sich ganz anders als ein 3 Tonnen schweres Anhängergespann, vor allem bei der Notbremsung. Üben Sie das Einfädeln in fließenden Verkehr und prüfen Sie die Sicht durch die Außenspiegel. Dazu kommt die Anfahrt am Berg und die sichere Bergabfahrt. Für Ihr Training sollten Sie schon einen ganzen Tag verwenden, bis Sie ganz sicher sind. Dazu üben Sie vielleicht auch das Ein- und Auskuppeln des Trailers und ob und wie Sie den Trailer samt Boot auch ohne Auto bewegen können. Das hängt natürlich vom Gewicht und der Zahl der Achsen ab. Das Laufrad ist für einachsige Trailer ein wichtiges Hilfsmittel. 

Generell dürfen Sie mit dem Trailer 80 km/h fahren. Für die Erweiterung der Höchstgeschwindigkeit auf 100 km/h benötigen Sie eine besondere Zulassung beim TÜV. Diese ist an einige Bedingungen geknüpft, die vom Alter der Reifen bis zum Verhältnis des Gewichts vom Zugfahrzeug und der Anhängelast bei ungebremsten Trailern reichen. Genaueres lesen Sie bitte in unserem Ratgeber “Sicher mit dem Anhänger unterwegs” oder Sie informieren sich direkt beim TÜV. In unserem Ratgeber “Mit dem Bootstrailer unterwegs” erfahren Sie alles Wichtige zu den verschiedenen Vorschriften für die Trailerfahrt in Europa. Das betrifft die Geschwindigkeitsregeln wie auch die Abmessungen des Gespanns. Jeder Trip über die Grenzen sollte genau geplant werden, wenn man unliebsame Überraschungen vermeiden will.

Im nächsten Ratgeber von Harbeck lesen Sie:

  • Zulässige Breite, Länge und das Gewicht des Anhängergespanns
  • Am Ziel der Reise
  • Einwassern, Auswassern, Slippen