100kmh Header Bild

100 km/h – Regelung

Schneller unterwegs mit Ihrem Anhänger!

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

Normalerweise dürfen Gespanne in Deutschland nicht schneller als 80 km/h fahren. Unter bestimmten Bedingungen haben Sie jedoch die Möglichkeit, bei der zuständigen Behörde eine sogenannte 100 km/h-Zulassung zu beantragen. Mit dieser Sondergenehmigung können Sie auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen bis zu 100 km/h fahren.

Voraussetzungen für die Tempo-100-Plakette

Die 100er-Zulassung kann sowohl für Pkw als auch für andere mehrspurige Fahrzeuge – zum Beispiel Wohnmobile – erteilt werden, sofern das zulässige Gesamtgewicht 3,5 Tonnen nicht überschreitet.

Damit die Genehmigung erteilt wird, müssen jedoch einige technische Bedingungen erfüllt sein.

  • Zugfahrzeug: darf maximal 3,5 t Gesamtgewicht haben und muss mit ABS ausgestattet sein.
  • Reifen: dürfen höchstens 6 Jahre alt sein und müssen mindestens den Geschwindigkeitsindex L (120 km/h) besitzen.
  • Anhänger: Bei gebremsten Anhängern müssen zusätzlich Stoßdämpfer verbaut sein.
  • Für mehr Sicherheit empfiehlt sich eine Antischlingerkupplung – mit ihr erhöht sich das zulässige Anhängergewicht nochmals.
  • Die 100 km/h-Plakette ist nur in Verbindung mit einem amtlichen Siegel gültig.

Welchen Anhänger darf ich mit meinem Fahrzeug ziehen?

Entscheidend ist das Leergewicht des Zugfahrzeugs. Je nach Anhängerart wird es mit einem bestimmten Faktor multipliziert:

  • Ungebremster Anhänger: Leergewicht × 0,3
  • Gebremster Anhänger mit Stoßdämpfern: Leergewicht × 1,1
  • Gebremster Anhänger mit Stoßdämpfern + Antischlingerkupplung: Leergewicht × 1,2

Im Folgenden finden Sie drei Beispiele für die Berechnung der zulässigen Gesamtmasse des Anhängers, wenn man damit 100km/h fahren will:

  • Ungebremst:
  • Zugfahrzeug 1.800 kg → 1.800 × 0,3 = 540 kg (zulässiges Anhängergewicht)

  • Gebremst:
  • Zugfahrzeug 1.800 kg → 1.800 × 1,1 = 1.980 kg

  • Gebremst + Antischlingerkupplung:
  • Zugfahrzeug 1.800 kg → 1.800 × 1,2 = 2.160 kg

Wie erhalte ich die 100er Zulassung für meinen Anhänger?

Um mit dem Anhänger 100 km/h auf der Autobahn fahren zu dürfen, müssen Sie die Voraussetzungen bei einer TÜV-Station oder der DEKRA, GTÜ oder KÜS prüfen und bestätigen lassen und anschließend die erforderliche Tempo-100-Plakette bei Ihrer Kfz-Zulassungsbehörde beantragen. 

Wenn alle Kriterien erfüllt sind und die erforderlichen Unterlagen vorliegen, erhalten Sie dort den Aufkleber für die Tempo-100-Erlaubnis und die Fahrzeugpapiere werden entsprechend abgeändert.

Zu beachten: Die bestehende 100 km/h-Zulassung für den Anhänger ist grundsätzlich nur in Deutschland gültig. Wenn Sie mit dem Anhänger ins Ausland fahren, gelten die nationalen Verkehrsvorschriften. Informieren Sie sich daher im Vorhinein über die geltenden Vorschriften.

LandAutobahnSchnellstraßeAußerorts
Albanien1109080
Andorra60/901
Belgien12012070
Bosnien-Herzegowina13010080
Bulgarien13090
Dänemark1308080
Deutschland13021003100
Estland90/120190
Finnland12080/1001
Frankreich13011080
Griechenland13090/1101
Großbritannien11211296
Irland12010060
Italien13011090
Kosovo13011080
Kroatien13011090
Lettland90/12090
Liechtenstein10080
Litauen110/1301100/120170/90
Luxemburg13090
Malta80
Montenegro10080
Niederlande100/120/130110080
Nordmazedonien13011080
Norwegen8048080
Österreich130100100
Polen14010090
Portugal12010090/1001
Rep. Moldau110180
Rumänien13010090
Schweden90-12070-110
Schweiz12010080
Serbien13010080
Slowakei130590
Slowenien13011090
Spanien12010090
Tschechien13011090
Türkei130690
Ungarn13011090
Zypern1008065

1 Beschilderung beachten. Zulässige Höchstgeschwindigkeit kann hier je nach Jahres- und Uhrzeit und Beschaffenheit des Straßenbelags variieren.

2 Richtgeschwindigkeit

3 Bei mehrspurigen Kraftfahrstraßen mit baulicher Trennung der Fahrtrichtungen gilt Richtgeschwindigkeit 130 km/h

4 Bei entsprechender Beschilderung können, z.B. auf Autobahnen, auch höhere Tempolimits gelten

5 90 km/hauf Stadtautobahnen

6 140 km/h auf bestimmten Strecken, z.B. privat betriebenen Autobahnen.

Aufgepasst: Viele Sonderregelungen

Die ADAC Tabelle zeigt die generellen Tempolimits der jeweiligen Länder. Allerdings kann es immer wieder vorkommen, dass die tatsächlichen Geschwindigkeitsbegrenzungen lokal, tageszeitlich und saisonal abweichen.

In der Wallonie, im Südosten von Belgien, und in der Metropolregion Brüssel darf man zum Beispiel außerorts 20 km/h schneller als im Rest des Landes fahren.

Auf der österreichischen Tauern-Autobahn und anderen Strecken gilt zwischen 22 und 5 Uhr Tempo 110 km/h. Auf einigen Autobahnen in Österreich gibt es außerdem Umwelt-Tempolimits von 100 km/h mit dem Zusatz “IGL”, Immissionsschutzgesetz Luft.

In Frankreich gilt auf einspurigen Landstraßen sowie auf mehrspurigen ohne bauliche Trennung 80 km/h, auf mehrspurigen Landstraßen mit baulicher Trennung generell 90 km/h. Dieses Tempolimit gilt ebenso in einigen Departements aufgrund eines speziellen Erlasses.

2025 werden Geschwindigkeitsbegrenzungen in Irland herabgesetzt: Die erste Änderung trat am im Februar in Kraft: Die Standard-Geschwindigkeitsbeschränkung auf lokalen Landstraßen wurde von 80 km/h auf 60 km/h reduziert. Damit einhergehend gibt es eine neue Beschilderung der betreffenden Straßen: Das Tempo-60-Schild besteht aus einem weißen Kreis mit fünf diagonalen schwarzen Linien und einem weiteren Schild mit der Aufschrift “Go Mall / Slow”.

Im weiteren Jahresverlauf werden weitere Geschwindigkeitsbegrenzungen eingeführt. Dazu gehören u.a.: Senkung der Geschwindigkeitsbegrenzung in “städtischen Kerngebieten” auf 30 km/h. Zu den Stadtkernen gehören bebaute Gebiete, Wohnsiedlungen und Stadtzentren.

In Tschechien ist ab Mitte 2025 ein Pilotprojekt geplant: Auf einem 30 Kilometer langen Autobahnabschnitt soll 150 km/h eingeführt werden.

n den Wintermonaten herrschen in Litauen, Finnland und Estland durchgehend strengere Limits als im Sommer.

Schweden verzichtet ganz auf eine pauschal gültige Regelung, hier sollte man die Beschilderung an den Straßen immer gut im Blick haben.

Quelle ADAC e.V

    0
    Warenkorb
    Der Warenkorb ist leerZurück zum Shop
      Versand berechnen