
Führerscheinregelungen
Dein Guide durch den Anhänger-Führerschein-Dschungel!
Immer wieder erreichen uns Fragen nach den geltenden Führerscheinregelungen für das Ziehen von Anhängern mit dem Auto – mit welcher Führerscheinklasse darf ich welchen Anhänger ziehen?
Seit der EU-Führerscheinrichtlinie von 2013 gelten in Deutschland klare Bestimmungen für die Führerscheinklassen B / B96 / BE, die für PKW und Anhänger relevant sind.
Für die Fahrerlaubnis mit Anhänger ist dabei vor allem das zulässige Gesamtgewicht in den Fahrzeugpapieren entscheidend.
Führerscheinklasse B
- Zugfahrzeug: PKW bis 3500kg zulässige Gesamtmasse
- Anhänger: jederzeit erlaubt
- Anhänger über 750kg: erlaubt, sofern die Gesamtkombination PKW + Anhänger nicht mehr als 3500kg beträgt
- Beispiel: Ein PKW mit 2000kg Gesamtmasse darf mit einen gebremsten Anhänger (über 750kg) bis 1500kg Gesamtmasse kombiniert werden (2000kg + 1500kg = ≤ 3500kg)

Führerscheinklasse B96
- Zugfahrzeug: PKW bis 3500kg zulässige Gesamtmasse
- Anhänger: jederzeit erlaubt
- Anhänger über 750kg: erlaubt, sofern die Gesamtkombination PKW + Anhänger nicht mehr als 4250kg beträgt
- Beispiel: Ein PKW mit 2400kg Gesamtmasse darf mit einen gebremsten Anhänger (über 750kg) bis 1850kg Gesamtmasse kombiniert werden (2400kg + 1850kg = ≤ 4250kg)
Für die Eintragung im Führerschein ist keine zusätzliche Anhängerprüfung notwendig. Für den Erhalt muss man lediglich eine Fahrschulung (mind. 7 Stunden) bei einer Fahrschule abschließen. Nach diesem Abschluss wird die Schlüsselzahl 96 in den Führerschein eingetragen.
Um die Zusatzeintragung zu erhalten, benötigt man ein Mindestalter von 18 Jahre (17 Jahre bei begleitetem Fahren).

Führerscheinklasse BE
- Zugfahrzeug: PKW bis 3500kg zulässige Gesamtmasse
- Anhänger: jederzeit erlaubt
- Anhänger über 750kg: erlaubt, sofern die Gesamtkombination PKW + Anhänger nicht mehr als 7000kg beträgt
- Beispiel: Ein PKW mit 3500kg Gesamtmasse darf mit einen gebremsten Anhänger (über 750kg) bis 3500kg Gesamtmasse kombiniert werden (3500kg + 3500kg = ≤ 7000kg)
Für die Eintragung im Führerschein ist eine zusätzliche Fahrprüfung notwendig. Nach diesem Abschluss wird die Schlüsselzahl BE in den Führerschein eingetragen.
Um die Zusatzeintragung zu erhalten, benötigt man ein Mindestalter von 18 Jahre (17 Jahre bei begleitetem Fahren).

Aufgepasst: Viele Sonderregelungen
Der alte 3er Führerschein:
Die alte Führerscheinklasse 3 wurde bis 1999 erteilt und gestattet das Fahren mit Anhängern ohne zusätzlichen Anhängerführerschein. Mit der alten Führerscheinklasse 3 durfte man ein Gespann bis 7,5 Tonnen Gesamtgewicht fahren. Außerdem war es erlaubt, mit einem dreiachsigen Zug bis 12 Tonnen Gesamtgewicht unterwegs zu sein – vorausgesetzt, das Zugfahrzeug selbst wog nicht mehr als 7,5 Tonnen. Wird ein alter Klasse-3-Führerschein heute umgeschrieben, erfolgt in der Regel die Übertragung in die Klasse BE. Damit entfallen allerdings die früheren Sonderrechte der alten Klasse 3.
Begleitetes Fahren mit dem Anhänger:
Wie bei der Führerscheinklasse B ist das Mindestalter für die Klasse BE und B96 auf 18 Jahre festgelegt. Der Anhängerführerschein kann jedoch bereits mit 17 Jahren erworben werden, sobald der Fahrschüler an dem Modell begleitetes Fahren teilnimmt (BF17).
Für das Fahren mit besonders schweren Anhängern oder Gespannen brauchen Sie zwingend den Anhängerführerschein BE. Eine einfachere und kostengünstigere Methode mit geringerem Zeitaufwand ist die Erweiterung auf das Modul B96. Besitzen Sie dagegen nur einen ungebremsten Anhänger bis 750kg Gesamtgewicht, dürfen Sie diesen mit der normalen Führerscheinklasse B, ohne einen zusätzlichen Anhängerführerschein auf den Straßen bewegen.