Harbeck Anhänger und Trailer - News Sicher mit dem Anhänger unterwegs

Sicher mit dem Anhänger unterwegs

15. April 2019

Jetzt geht es dann für viele Menschen wieder los. Die Fahrt mit dem Boot auf dem Anhänger zum passenden Gewässer. Für alte Hasen ist das nichts neues. Sie kennen sich mit allen Tücken aus, die beim Umgang mit dem Trailer entstehen können. Dafür braucht es genügend Erfahrung, denn schließlich geht es meist doch um erhebliche Werte. Aber am Anfang jedes Bootstransports steht die Kunst überhaupt mit einem Anhänger unterwegs zu sein. Das betrifft natürlich auch alle anderen Anhänger, ob es sich nun um Wohnwagen oder Nutzanhänger aus den verschiedensten Bereichen handelt. Bei einer Fahrt mit Anhänger sind besondere Fähigkeiten gefragt, die man sich mit dem PKW allein nicht aneignen kann. Manche Anfänger unterschätzen die möglichen Schwierigkeiten oder überschätzen auch schon einmal ihr Können. Wir empfehlen gerade unseren Neukunden daher immer wieder an einem der Fahrsicherheitstrainings teilzunehmen, die man zum Beispiel bei den Automobilclubs buchen kann. Seit 1999 ist es für Führerscheinneulinge verpflichtend für die Fahrt mit einem Anhänger über 750 Kg den speziellen Führerschein BE zu erwerben. Damit haben sie immerhin eine Grundlage wie man das Rückwärtsfahren meistert oder mit dem größeren Wendekreis klarkommt. Wir Älteren dürfen dagegen mit unserem Auto bis zu 3,5 Tonnen schleppen, ohne dass wir dafür extra ausgebildet worden sind. Hier stellen wir Ihnen einige Tipps vor, die wir aus unserer Erfahrung und den Berichten mancher Kunden zusammengestellt haben.

  1. Die Wahl der passenden Anhängerkupplung bei einem nachträglichen Anbau hängt davon ab, wie oft man die Kupplung nutzen will oder muss. Wichtig ist allerdings die Wahl des richtigen Herstellers. Die Anhängerkupplung ist ein sehr wichtiges Element für die Sicherheit Ihres Zuges. Ein Billigprodukt aus Fernost kann versteckte Mängel enthalten, die man als Laie nicht überprüfen kann. Die bekannten deutschen Hersteller sind zuverlässig.
  2. Vor der ersten Ausfahrt muss überprüft werden, ob das Auto überhaupt diese Last ziehen darf. In der Zulassung finden sich genaue Angabe über die zulässigen Lasten, die gebremst und ungebremst gezogen werden dürfen. Dabei geht es einmal um die reine Last, die der Wagen ziehen soll, dann aber auch um das zulässige Gesamtgewicht des ganzen Zuges. Ebenso wichtig ist die vertikale Stützlast, die das Fahrzeug aushalten muss. Diese Angaben werden nicht ohne Grund gemacht, denn so ein Fahrzeugheck hat seine Belastungsgrenzen. Die Stützlast einer Marken-Anhängerkupplung ist meist auf das betreffende Fahrzeug zugeschnitten. Falls die beiden Angaben sich unterscheiden, gilt die jeweils kleinere. Die Ermittlung der tatsächlichen Stützlast des beladenen Anhängers lässt sich mit einer speziellen Waage aus dem Fachhandel ermitteln. Wenn der Anhänger nicht zu groß oder schwer ist, reicht natürlich auch eine Personenwaage.
  3. Man sollte sich in jedem Fall etwas Erfahrung mit dem Gespann verschaffen, bevor man auf die große Fahrt geht. Hierbei geht es einmal um die ungewohnte Länge, dann aber auch um das ungewohnte Gewicht. Selbst ein gebremster Anhänger verlängert den Bremsweg. Ist man ggf. an die versetzten Spiegel gewöhnt? Wenn man einige schwierige Manöver unbeladen und beladen gemeistert hat, kann viel weniger dazwischen kommen, wenn es richtig ernst wird. Dazu gehören in jedem Fall
      • Kurvenfahrten
      • Wendungen
      • Zurücksetzen
      • Einparken
      • Vollbremsungen
      • Einfädeln in fließenden Verkehr
      • Regenfahrten und Windfahrten
      • Bergfahrten hinauf und hinunter
  4. Einen besonderen Hinweis spendieren wir an dieser Stelle noch der Höchstgeschwindigkeit. Die generell zulässigen 80 km/h können unter bestimmten Bedingungen auf 100 km/h auf der Autobahn erweitert werden. Für diese Zulassung muss der Anhänger grundsätzlich weniger als 3,5 Tonnen wiegen. Die Reifen müssen jünger als sechs Jahre sein und eine Zulassung bis 120 km/h haben. Dazu kommen aber noch weitere Bedingungen, die mit den Gewichtsverhältnissen zwischen Zugfahrzeug und Anhänger zu tun haben.Der Anhänger muß nicht zwingend gebremst sein. Man benötigt allerdings bei einem ungebremsten Anhänger ein erheblich schwereres Zugfahrzeug (Mindest-Leergewicht Auto = Gesamtgewicht Anhänger/0,3). Das heißt also z.b dass bei einem Anhänger von 600 kg die Leermasse des Autos 2.000 kg betragen muss. Ist der Anhänger gebremst, benötigt man für ihn ebenfalls Stoßdämpfer. Dann ändern sich die Gewichts- bzw. Masseverhältnisse (Mindest-Leergewicht Auto = Gesamtgewicht Anhänger/1,1). Das heißt zum Beispiel für einen Anhänger mit 2.000 kg benötigt man eine Leermasse des Autos von 1.820 kg. Alle diese Daten werden von einer Prüfstelle (z.B. dem TÜV) dokumentiert. Dann erhält der Anhänger am Heck einen besonderen Aufkleber mit der 100km/h Kennzeichnung.

Die genauen Vorschriften erfahren Sie bei Ihrer Prüfstelle. Viele Kunden haben uns berichtet, dass sie vor der Fahrt einen Aufkleber auf dem Tacho anbringen, der sie beim Fahren an die Höchstgeschwindigkeit erinnert.

Wir wünschen Ihnen jederzeit sichere Fahrt.

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