Mit dem Bootstrailer unterwegs in Europa
Jetzt startet überall in Deutschland so langsam aber sicher die Urlaubszeit. Bei uns in Bayern sind wir traditionell erst im August mit den Schulferien dran, aber im Norden geht es dieser Tage schon los. Wer jetzt ein trailerbares Sportboot oder Segelboot sein eigen nennt, ist bestimmt schon mit der Planung beschäftigt, in welches Revier es diesmal gehen soll. So ein Bootstrailer erlaubt ausgedehnte Fahrten über Land und ermöglicht herrliche Bootsfahrten auf Seen, Flüssen oder auch dem Meer. In den letzten News hatten wir schon ausführlich über das Fahren mit dem Bootstrailer berichtet und uns eingehend mit dem Slippen beschäftigt.
Das Fahren mit dem Bootsanhänger und das Slippen
Das Fahren mit dem Bootstrailer will geübt sein. Dabei gibt es natürlich eine Menge Vorschriften und Regelungen zu beachten, damit man auch immer sicher an sein Ziel kommt. Hier erfahren Sie alles Wichtige über die Gesetzeslage und viele Kniffe.
Das Slippen ist eine Kunst für sich. Wie bei jeder Kunst wirkt es bei einem erfahrenen Könner immer völlig mühelos und sogar elegant. Doch beim ersten Mal sieht die Sache anders aus. Lesen Sie hier viele Tipps und Hinweise, die Ihnen die Hemmungen vor dem ersten Mal nehmen könnten. Zwar stehen an vielen Slipstellen, Liegestellen oder Häfen auch Kräne bereit, aber die kosten einfach zusätzliches Geld.
Bevor jetzt die Reise losgeht haben wir nochmal einige wichtige Faktoren zusammengestellt, die für Ihre Fahrt ins benachbarte Ausland von Bedeutung sind. Eine Fahrt mit Boot braucht doch eine wesentlich größere Planung als wenn man nur mit dem Auto allein fährt.
Wo in Europa liegen Ihre Ziele mit dem Bootsanhänger?
Wenn man in Deutschland mit dem Bootsanhänger unterwegs ist, hat man ja bestimmt rechtzeitig das grüne Zulassungszeichen beantragt und den Bootstrailer bzw. Bootsanhänger beim TÜV vorgeführt, falls die zweijährige Frist sich dem Ende nähert. Die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) und die Zulassung samt dem letzten Prüfbericht befinden sich im Auto. Jetzt kann es eigentlich losgehen. Aber gelten denn die deutschen Vorschriften auch im europäischen Ausland? Eine Zusammenstellung aller wichtigen Regeln findet sich beim ADAC im Faltblatt “Bootsanhänger Europa”. Einige davon finden wir besonders erwähnenswert.
Der Nachweis für die Umsatzsteuer
Als erstes sollten Sie die Rechnung für Ihr Boot noch einmal überprüfen. Sonst kann es Ihnen passieren, dass Sie beim Einklarieren in einen Hafen oder Befahren fremder Hoheitsgewässer plötzlich zur Kasse gebeten werden. Seit 1992 gilt eine Brüsseler Richtlinie, die einen Nachweis für die Entrichtung der Umsatzsteuer beim Kauf verlangt, sonst kann diese vor Ort erhoben werden. Notfalls wird die Steuer eben nach dem Zeitwerts des Bootes geschätzt. So eine Nacherhebung mag in manchen Ländern eher unwahrscheinlich sein, doch werden die Papiere eben doch häufig genau überprüft. Wenn dann ein dienstbeflissener Beamter an das finanzielle Wohl seiner Staatskasse denkt, muss Ihre Urlaubskasse das möglicherweise ausbaden. Das ist wirklich keinem zu wünschen.
Abmessungen, Haftpflicht und überstehende Ladung
Die möglichen Abmessungen Ihres Gespanns sind in den meisten europäischen Staaten ähnlich wie in Deutschland begrenzt. Die Breite liegt generell bei 2,55 Meter oder mehr, die Länge des ganzen Gespanns darf zwischen ca. 15 und 18 Meter betragen. Schweden erlaubt sogar satte 24 Meter, aber wie wollen Sie mit so einer Länge von Deutschland aus ohne Ausnahmegenehmigung nach Schweden kommen? Die gute Nachricht ist aber, dass mit den internationalen Abkommen ein in Deutschland genehmigter und zulässig beladener Anhänger grundsätzlich auch im jeweiligen europäischen Land zu verwenden ist. Jedoch braucht es bei Abweichungen eine Sondergenehmigung. Das gilt vor allem für Italien mit seinen Regeln für die Abmessungen. Die Stellen, bei denen man die Sondergenehmigungen beantragen kann, finden sich in der besagten ADAC Broschüre.
Damit sind wir schon bei der empfehlenswerten Haftpflichtversicherung. Die üblichen Bootstrailer sind ja eigentlich nicht versicherungspflichtig, aber der Abschluss einer eigenen Haftpflichtversicherung für den Bootstrailer ist oft ratsam. Man sollte jedenfalls prüfen, inwieweit die KFZ-Haftpflicht für Schäden auch im Ausland einsteht, die mit oder durch den Bootstrailer entstehen. Das betrifft auch den abgekuppelten Zustand auf dem Parkplatz. Auf jeden Fall muss ein Boot auf dem Bootstrailer so sicher mit Gurten befestigt werden, dass es selbst bei einer Vollbremsung und ähnlichen Zwischenfällen sich nicht lösen kann. Das gilt erst recht für die Schiffsschraube. Eine nicht extra gesicherte Schiffsschraube kann sogar Bußgelder nach sich ziehen.
Vorsicht ist vor allem geboten, wenn Teile der Ladung wie der Mast hinten überstehen. Hier gelten verschiedenartige Vorschriften. In Deutschland muss bei Dunkelheit die Kennzeichnung dieser Teile beleuchtet sein, in Österreich mit einem Reflektor geschützt werden. In Spanien und Italien sind dafür eigens abgemessene und (unterschiedlich) schraffierte Warnschilder nötig, ggf. sogar zwei, wenn die überstehenden Teile so breit wie der ganze Anhänger sind. Hier gilt es sich genau zu erkundigen und acht zugeben, denn die Strafen bzw. Bußgelder können drakonisch sein.
Höchstgeschwindigkeit und Mautgebühren
Viel Aufmerksamkeit sollten Sie auf die jeweils erlaubten Höchstgeschwindigkeiten für Fahren mit Gespannen richten. Trotz aller europäischen Vereinheitlichungen sind die verschiedenen Staaten da ziemlich unterschiedlicher Auffassungen. Während in Frankreich auf der Autobahn bis zu 3,5 Tonnen zGM muntere 130 km/h gestattet sind, beschränkt sich das beispielsweise in der Tschechischen Republik auf 80 km/h. Wenn in Frankreich allerdings mit Tempo 120 km/h ein Unfall passiert, wird es vermutlich zu Haftungsproblemen mit der deutschen Versicherung kommen. Dazu kommen noch verschiedene weitere Bedingungen. In manchen Ländern muss der Führerschein vor mehr als drei Jahren gemacht worden sein, in Polen darf man zwischen 23:00 und 5:00 innerorts sogar schneller fahren. Planen Sie Ihre Route und notieren Sie sich die Vorschriften für jedes Land. Häufig nutzen Fahrer die anheftbaren Markierungen für Geschwindigkeitsbegrenzungen auf dem Tacho, damit sie immer daran erinnert werden.
Ein ähnlicher Dschungel herrscht bei den Mautgebühren. Viele Staaten möchten für die Autobahn- und Tunnelnutzung kassieren, doch herrschen hierbei unterschiedliche Gebührenordnungen. In manchen Staaten ist der Trailer frei, doch in den meisten wird eine Berechnung der Gebühren nach Zahl der Achsen, des Gesamtgewichts oder der Länge und Höhe des Gespanns vorgenommen. Besonders auffällig sind die Berechnungen in Polen. Hier wird bis 3,5 t zGM nach Zahl der Achsen berechnet, jedoch gibt es einen Zuschlag bei Zwillingsbereifung. Bei einem höheren Gewicht müssen Sie einen Transponder mitführen, der elektronisch ausgelesen werden kann und bei bestimmten Strecken extra Gebühren dazurechnet.
Besonderheiten bei den Verkehrsregeln
Bei den Verkehrsregeln gibt es einige Anforderungen, die jedenfalls eingehalten werden sollten, damit Sie eine unbeschwerte Fahrt erleben. In Kroatien benötigen Sie ein zweites Warndreieck für den Bootstrailer, während Sie in Spanien ab einer Gesamtlänge von 12 Metern eine große gelbe Warntafel mit rotem Rand am Trailer befestigen müssen (130 x 25 cm). In Luxemburg müssen zwischen zwei Gespannen von mehr als sieben Meter Länge mindestens 50 Meter Abstand eingehalten werden, sonst schreitet man hier zur Sofortkasse. Wenn Sie in den Niederlanden unterwegs sind, fahren Sie nicht auf die B-Straßen, wenn das Gespann mit dem Bootstrailer breiter als 2,20 Meter ist. Außerdem muss hier die vorgeschriebene Abreißleine durch eine extra Öse geführt werden, das einfache Legen über die Kupplung führt bei einer Überprüfung zu Schwierigkeiten.
Wir wünschen Ihnen bei all den Regelungen und Ausnahmen dennoch einen erholsamen, vergnüglichen und im besten Sinne aufregenden Urlaub auf dem Boot.