Tipps für die erste Fahrt mit dem Bootsanhänger
25. Februar 2022
Die Saison für das Boot fahren beginnt bald. Das bedeutet wie jedes Jahr auch wieder viele Menschen, die das erste Mal mit dem Bootsanhänger unterwegs sind. Falls Sie Ihren Trailer bei Harbeck gekauft haben und unsere Webseite kennen, sollen Sie bei uns auch die wichtigsten Tipps für Ihre erste Fahrt finden.
- Bitte üben Sie das Fahren mit dem Anhänger zunächst unbeladen, dann aber auch beladen. Das Kurvenverhalten ändert sich mit dem Anhänger wesentlich. Das Einfädeln auf die Autobahn erfordert mehr Platz und mehr Zeit. In vielen Fällen sind zusätzliche Außenspiegel nötig. Wenn der Anhänger beladen ist, werden Sie den Gewichtsunterschied beim Bremsen deutlich merken. Besser, Sie haben es vorher einige Male getestet. Beim Rückwärtsfahren und Rangieren kann man gar nicht genug Erfahrung haben. Der Anhänger bewegt sich entgegengesetzt zur Richtung, die man mit dem Lenker eingeschlagen hat. Das Anfahren am Berg ist mit einem beladenen Anhänger etwas ganz anderes als ohne.
- Planen Sie Ihre Route. Dabei ist die kürzeste Strecke nicht unbedingt die beste. Enge und kurvige Straßen können genauso schwierig zu befahren sein wie mancher Stadtverkehr. Behalten Sie die Höhe des Gespanns im Auge, manchmal können niedrige Brücken oder Tunnel echte Hindernisse sein. Auf Brücken gilt es den Wind zu bedenken, der von der Seite das Boot angreift. Wenn das Gespann schlingert, nicht stark gegensteuern, sondern vorsichtig die Geschwindigkeit verringern.
- Haben Sie Länge und Gewicht des Bootes mit den Möglichkeiten Ihres Zugfahrzeugs, Ihrem Führerschein und der StVO verglichen? Der normale Führerschein B ist nur bis 3.500 kg Gesamtmasse des Gespanns zugelassen, darüber hinaus benötigt man den B 96 oder den BE. Das gezogene Fahrzeug darf die Masse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen und die vom Hersteller angegebenen Grenzwerte des Zugfahrzeugs müssen eingehalten werden. Die zulässige Stützlast des Zugfahrzeugs sollte nicht überschritten aber auch nicht weit unterschritten werden. Wenn der Mast mehr als einen Meter nach hinten herausragt, muss er gesondert gekennzeichnet und in der Nacht beleuchtet werden. Sichern Sie in jedem Fall eine Schiffsschraube gesondert. Mehr Angaben zu den zulässigen Maßen finden Sie in unserem Ratgeber.
Umgang mit Bootstrailern Teil 2
- Zwar ist Ihr Bootsanhänger für die Beförderung von Sportfahrzeugen nicht zulassungspflichtig und wird von der Haftpflichtversicherung Ihres Zugfahrzeugs abgesichert. Das gilt jedoch nicht, wenn er abgekoppelt ist. Falls dann etwas passiert, ist eine Zusatzversicherung wertvoll. Der Trailer muss auch alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung. Halten Sie auf jeder Fahrt die Betriebserlaubnis und den Prüfbericht bereit.
- Das richtige Beladen des Anhängers ist eine Kunst für sich. Das Boot und darin oder darauf befindliche Gegenstände dürfen auch bei scharfen Brems-Manövern nicht verrutschen oder sich lösen. Selbst vermeidbarer Lärm darf nicht entstehen. Wenn Sie mehr darüber erfahren möchten, haben wir in unserem Ratgeber einiges über das Festzurren der Ladung für Sie aufgeschrieben.
Umgang mit Bootstrailern Teil 1
- Als Gewohnheitstiere vergessen wir schnell mal, dass Ausnahmeregelungen gelten. Standardmäßig dürfen Sie mit dem Anhänger 80 km/h fahren. Doch selbst, wenn Sie einen Bootsanhänger fahren, der auf 100 km/h zugelassen ist, kann es Ihnen instinktiv passieren, dass Sie auf der Autobahn ganz automatisch die Geschwindigkeit anpassen, wenn z.B. der Vordermann anzieht. Das kann nicht nur zu Ordnungsstrafen von der Polizei führen, sondern riskiert auch den Versicherungsschutz, falls etwas passiert. Selbst erfahrene Anhängerfahrer kleben sich daher z.B. einen Farbstreifen auf den Tacho, um sich an die Höchstgeschwindigkeit zu erinnern.
- Wir gehen hier davon aus, dass Sie vor der Fahrt alle behördlichen Auflagen und Vorschriften für Kennzeichnung, Beleuchtung, Bremsen und ähnliches berücksichtigt haben. Dennoch prüfen und testen Sie alles noch einmal, bevor Sie sich auf große Fahrt begeben. Kommen Sie heil hin und gut zurück!