Urteile in Bezug auf PKW Anhänger

Rechtsprechung: Was sich bei PKW-Anhängern in den letzten Jahren getan hat

28. Mai 2025

Bereits vor zwei Jahren hatten wir in einem News-Beitrag auf bemerkenswerte Urteile in Bezug auf PKW-Anhänger hingewiesen. Doch da ab Mai der Anhänger-Verkehr auf den Straßen wieder deutlich zunehmen dürfte, hier noch einige neuere Informationen für Sie.

Nicht nur bei der Technik von PKW-Anhängern hat sich in den letzten Jahren viel bewegt, auch die juristischen Rahmenbedingungen sind in Fahrt gekommen. Besonders seit der gesetzlichen Neuregelung von 2020 haben sich Haftung und Versicherungspflichten deutlich verändert. Wir bringen Sie auf den neuesten Stand.

Rückblick: Die große Haftungswende im Jahr 2020

Bis 2020 galt: Wenn es mit einem Gespann zu einem Unfall kam, mussten sich Halter von Zugfahrzeug und Anhänger oft die Haftung teilen. Diese Regelung, basierend auf einem Urteil des Bundesgerichtshofs von 2010, sorgte regelmäßig für Unklarheiten und höhere Versicherungsprämien. Dass Zugfahrzeuge und Anhänger nicht denselben Halter haben, kommt häufiger vor, als man denken möchte.

Am 17. Juli 2020 trat dann aber eine wichtige Neuregelung in Kraft: Seitdem haftet primär der Halter des Zugfahrzeugs, wenn beim Fahren mit Anhänger ein Schaden entsteht. Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs übernimmt die Regulierung und das sorgt für deutlich mehr Klarheit. Der Halter des Anhängers muss nur noch dann haften, wenn der Anhänger selbst eine Gefahr darstellt, etwa durch technische Mängel oder wenn er ungesichert wegrollt. 

Abgestellt heißt nicht abgehakt

Hier heißt es weiterhin aufpassen: Auch abgestellte Anhänger können für rechtliche Überraschungen sorgen. Nach aktueller Rechtsprechung, unter anderem des Bundesgerichtshofs, bleibt der Halter haftbar, wenn sein ordnungsgemäß abgestellter Anhänger auch durch Fremdeinwirkung (z.B. durch Entfernen von Keilen oder Anstoß durch ein anderes Fahrzeug) in Bewegung gerät und Schaden verursacht.

Die Gerichte argumentieren damit, dass die bloße Möglichkeit, dass ein Anhänger zur Gefahr wird, für die sogenannte Gefährdungshaftung ausreicht. Selbst ohne aktives Verschulden oder Beteiligung am Geschehen kann also eine Ersatzpflicht entstehen. Das mag unfair erscheinen, aber man sollte wirklich häufiger nach dem geparkten Anhänger schauen.

Fünf Urteile aus der Praxis

Damit Sie wissen, wie sich diese Prinzipien im Alltag auswirken können, haben wir einige wichtige Gerichtsurteile der letzten Jahre für Sie zusammengefasst:

  • Rückwärtsfahren mit Anhänger (BGH, 2023)
    Der BGH stellte klar: Auch das Rückwärtsfahren mit Anhänger gilt als „Ziehen“. Für Schäden haftet weiterhin der Halter des Zugfahrzeugs, unabhängig von der Fahrtrichtung.
  • Abgestellter Anhänger rollt durch Fremdeinwirkung weg (BGH, 2023)
    Ein anderer Verkehrsteilnehmer stößt versehentlich einen geparkten Anhänger an. Dieser rollt weg und verursacht einen Schaden. Ergebnis: Der Halter des Anhängers haftet trotzdem.
  • Keile entfernt, aber der Halter zahlt (VG Düsseldorf, 2021)
    Obwohl ein Dritter die Keile eines abgestellten Anhängers entfernte, musste der Halter für die Abschleppkosten aufkommen. Die Betriebsgefahr des Anhängers reichte als Grundlage.
  • Kollision mit geöffneter Autotür (OLG Celle)
    Eine Autotür wurde plötzlich geöffnet, ein vorbeifahrender Anhänger kollidierte damit. Obwohl der Fahrer nichts dafür konnte, wurde er zu 25 % mithaftend verurteilt, wegen dieser allgemeinen Betriebsgefahr durch einen Anhänger.
  • Kennzeichenmissbrauch am abgestellten Anhänger (OLG Bayern)*
    Ein falsch gekennzeichnet abgestellter Anhänger führte zu einer Verurteilung wegen Kennzeichenmissbrauchs. Auch im Ruhezustand ist ein Anhänger „in Gebrauch“, mit allen rechtlichen Konsequenzen.

Und die Prämien für die Versicherung?

Die neue Gesetzeslage hatte erstmal positive Auswirkungen für die Versicherungsnehmer: Die Prämien für Anhängerversicherungen waren nämlich zunächst gesunken. Denn das Risiko wurde klarer verteilt, da in den meisten Fällen nun der Versicherer des Zugfahrzeugs die Hauptlast trägt. Falls Zugfahrzeug und Anhänger bei unterschiedlichen Versicherern versichert sind, regelt § 78 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) den internen Ausgleich. Für Halter oder Fahrer ändert sich dadurch in der Praxis nichts, aber die Abwicklung wird einfacher und transparenter.

Seit 2024 und auch für 2025 ist jedoch ein deutlicher Trend zu steigenden Versicherungsprämien in der gesamten Kfz-Versicherungsbranche zu beobachten. Gründe sind vor allem gestiegene Reparaturkosten, höhere Werkstattlöhne, teurere Ersatzteile und vermehrte klimabedingte Schäden. Prognosen für 2025 gehen von Beitragserhöhungen um 10 – 25 % aus, teilweise sogar mehr. Dies betrifft leider auch Anhängerversicherungen, besonders im gewerblichen Bereich. 

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