Neue Regelung für Anhänger- bzw. Wohnwagengespanne in der Schweiz

Neue Regelung für Anhängergespanne in der Schweiz

14. Dezember 2020

In der Schweiz gelten ab dem 1.1.2021 neue Regelungen zur erlaubten Höchstgeschwindigkeit für Anhänger- bzw. Wohnwagengespanne. Ab diesem Zeitpunkt dürfen leichte Motorwagen mit einem Anhänger 100 km/h schnell fahren, wenn der Anhänger 3,5 t Gesamtgewicht nicht überschreitet und von den Reifen und seiner Bauart dafür zugelassen ist. Jedoch werden nicht die eingebauten Stoßdämpfer benötigt, die in Deutschland für dieses Tempo vorgeschrieben sind. Die Regelung für die Höchstgeschwindigkeit gilt auf Autobahnen und Autostraßen. Selbstverständlich müssen weiterhin alle weiteren Bedingungen für das Fahren mit Anhängern eingehalten werden, so z.B. das für das Zugfahrzeug geltende zulässige Gesamtgewicht des Gespanns.

Der Anhänger benötigt eine Zulassung für das Tempo von 100 km/h. Bei neueren Anhängern wird der jeweilige Grenzwert in die Typengenehmigung eingetragen. Für ältere Modelle lässt sich ohne Prüfung durch das Straßenverkehrsamt eine Bestätigung durch den Hersteller einholen. Für Ihren Harbeck-Anhänger schickt Ihnen die Hermann HARBECK Fahrzeugbau GmbH & Co.KG die Bestätigung gerne zu. Reifen, die für das Tempo 100 km/h zugelassen sind, tragen einen Buchstaben von J-N. Reifen mit einem F oder G sind also nicht für diese Geschwindigkeit geeignet und auch nicht erlaubt.

Aber Achtung: Die neue Regelung gilt nur für die Schweiz. In Deutschland sind die Stoßdämpfer weiterhin vorgeschrieben und müssen bei Bedarf nachgerüstet werden, um die Plakette mit der Aufschrift 100 km/h zu erhalten. Gespannfahrer aus der Schweiz wie auch aus Deutschland mit Stoßdämpfern am Anhänger, die sich für Deutschland die Genehmigung und die Plakette haben ausstellen lassen, müssen diese ab Januar nicht mehr abdecken, wenn sie in die Schweiz fahren.