Nach dem Betriebsurlaub geht’s bei Harbeck voll weiter
Wie jedes Jahr hat die Firma Harbeck wieder einmal den verdienten Betriebsurlaub hinter sich gebracht. Für manche Mitarbeiter ist so ein genereller Betriebsurlaub natürlich nicht ganz so ideal. Aber in einem Betrieb wie dem unseren kommt es halt doch extrem auf die reibungslose Zusammenarbeit aller Beteiligten aus jeder Abteilung an. Dann ist es schon besser, wenn alle gleichzeitig Ferien machen, als wenn viele Arbeiten nicht fachmännisch durchgeführt werden können. Natürlich gibt es Ausnahmen, das ist klar. Nach dem Betriebsurlaub steht dann bald die jährliche UVV-Überprüfung der Hallenkrane an (Unfallverhütungsvorschrift). Unsere gesamte Krananlage umfasst insgesamt elf Krane, die zwischen drei und fünf Tonnen bewegen können. Die sind praktisch ständig für den Fahrzeugbau im Einsatz. Nicht nur, dass es strenge gesetzliche Auflagen für den Betrieb von Kranen gibt, auch wir sind alle sehr daran interessiert, dass alle Anlagen bei Harbeck sich in einem Top-Zustand befinden.
Die Betriebssicherheitsverordnung schreibt die UVV vor. Konkret geht es dabei um Vorschriften aus der DGUV, also der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. In der Vorschrift 52 und 53 wird dargestellt, dass nicht nur die Krane selbst, sondern auch die dazugehörige Tragkonstruktion und Ausrüstung zu prüfen ist. So eine Prüfung darf natürlich nur von einem Sachverständigen mit der dazu benötigten Ausbildung und Erfahrung erfolgen. Solche Leute haben wir nun wirklich selbst genug bei uns arbeiten, aber das wäre für die DGUV denn doch zu einfach. So ein Sachkundiger sollte nicht nur z.B. ein Kran- und Maschinenmeister sein, sondern muss sich natürlich in vielen Gesetzen und Vorschriften auskennen. Daher akzeptiert die DGUV nur Prüfer, die entweder vom TÜV kommen oder wenigstens von der DGUV selbst dazu bevollmächtigt sind. Macht eigentlich Sinn, denn sonst könnten wir unsere Autos ja auch vom “guten Kumpel” aus der Nachbarschaft für den Verkehr freigeben lassen. Und genau wie beim Auto werden alle Ergebnisse der Prüfung samt möglicher Mängel und Empfehlungen in einem Bericht festgehalten. Erst dann gibt es die Prüfmarke für das kommende Jahr und wir können wieder mit einem guten Gefühl weiterarbeiten. Wir sind immer froh, wenn die Prüfung so schnell wie möglich abläuft, denn in der Zeit steht bei uns in der Produktion fast alles still.
Wenn Sie sich in der Materie auskennen, wissen Sie ja, wie komplex der Umfang so einer Prüfung aussieht. Schließlich können Fehlfunktionen bei Kranen ja tatsächlich sehr gefährliche Folgen hervorrufen. Die Prozedur beginnt mit einer Sichtprüfung, in der der ganze Kran abgeschritten und bestiegen wird. Allein neun Schilder mit Identitäts- und Warnhinweisen samt CE-Erklärung müssen begutachtet werden. Dann kommen die Zugänge und Sicherheitsabstände dran, die Podeste, Laufstege und vor allem auch die Winde samt Seilen oder Ketten. Erst dann macht sich der Prüfer an die eigentliche Funktionsprüfung, die ohne Last und mit Last durchgeführt wird. Wenn der Kran an sich beweglich ist, müssen natürlich auch noch alle Fahrtrichtungen und vor allem das Bremsverhalten durchgetestet werden. Insgesamt sind es über 50 Prüfpunkte, die besichtigt und getestet werden müssen. Wenn das alles passt und dokumentiert worden ist, gibt es für alle erstmal einen Kaffee.
Wir sind dann wieder eine Weile damit beschäftigt alle Bauteile und halbfertigen Anhänger wieder an ihre Plätze zu schaffen und einzurüsten, damit die Arbeit endlich weitergehen kann. Bis zum nächsten Jahr.