Eine Anhänger-Lichtleiste vom Fachmann
Die Nutzanhänger wie die Bootsanhänger von Harbeck sind in vielen Ländern dieser Welt im täglichen Einsatz. So sinnvoll, zuverlässig und stabil diese Anhänger entwickelt und gebaut worden sind, so zuverlässig und hochwertig muss auch das Angebot für das gesamte Zubehör sein. Das gilt vor allem für das Zubehör, das für die Sicherheit auf der Straße benötigt wird. Dazu zählen im Besonderen die Bremseinrichtungen und die Beleuchtung. Wenn Sie die Lichtleiste für Ihren PKW-Anhänger erneuern müssen, bieten wir Ihnen auf dieser Seite erstklassige Produkte an, die sich tausendfach unter härtesten Bedingungen bewährt haben. Unsere Lichtleisten für Anhänger erhalten Sie wahlweise im Alu-Strangguss oder aus Stahlblech gefertigt. Die Lichtleisten sind mit Multipoint III und Umrissleuchte ausgerüstet und mit 7- oder 13-poliger Dose jeweils in 12v erhältlich.
Wählen Sie bei den Leuchtmitteln zwischen Glühbirnen, Multi-LED oder der Soffite-Lampe für den Strahler.
Selbstverständlich führen wir in unserem Versand-Shop ebenfalls die Multi-LED und andere Schlussleuchten, Umrissleuchten, Seitenmarkierungsleuchten, Stecker und das weitere Zubehör als separate Angebote. Wenn Sie Fragen zu der Anhänger Lichtleiste in komplett, zu den LED-Leuchtmitteln oder dem weiteren Zubehör haben, setzen Sie sich bitte über das Kontaktformular unter dem Menüpunkt “Kontakt” mit uns in Verbindung. Wir werden Ihnen gerne alle Informationen über die gewünschten Artikel zukommen lassen.
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Die Vorschriften für die Beleuchtung der Anhänger
Grundsätzlich wird schon im § 49a StVZO aufgeführt, was für Kraftfahrzeuge und Anhänger gilt. Nur als zulässig erklärte lichttechnische Einrichtungen dürfen angebracht werden. Dazu zählen auch Rückstrahler. Diese Einrichtungen müssen sowohl fest montiert als auch ständig betriebsbereit sein. Dabei spielt es keine Rolle, ob als Leuchtmittel LED oder Glühbirnen verwendet werden.
Überblick über die Vorschriften von Lichtleisten für Anhänger
Am vorderen Ende der Anhänger dürfen in der Regel nur Rückstrahler in weiß und Park- und Begrenzungsleuchten angebracht sein (Ausnahme einachsige Zugmaschinen mit einachsigen Anhängern). Anhänger und PKW-Anhänger müssen hinten über zwei rote Schlussleuchten verfügen, die mindestens in 350 mm Höhe und höchstens in 1.500 mm Höhe angebracht sein müssen. Sie sollen möglichst weit auseinander liegen und jedenfalls nicht weiter als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt montiert sein. Zwei Bremsleuchten in rot sind ebenfalls mit diesen Höhenbegrenzungen anzubringen und müssen beim Bremsen aufleuchten. Zwei blinkende Fahrtrichtungsanzeiger sind ebenfalls verpflichtend. Dazu kommen dreieckige Rückstrahler mit einer Seitenlänge von mindestens 150 mm Länge und mit der Spitze nach oben ausgerichtet. Dazu können ein oder zwei Rückfahrscheinwerfer montiert sein, die ebenfalls bestimmte Höhenwerte erfüllen müssen (mind. 250 mm, max. 1.200 mm). Dazu kann eine Nebelschlussleuchte kommen. Seitlich werden zwei gelbe Rückstrahler verlangt, von denen der vordere höchstens 3 Meter von der Spitze der Zugvorrichtung des Anhängers entfernt ist. Dazu kommen ggf. Begrenzungs-, Park- und Spurhalteleuchten. Verpflichtende Schlussleuchten dürfen nicht gemeinsam an einer Sicherung hängen. Diese Aufzählung ist ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
Selbstverständlich entsprechen die Lichtleisten für Anhänger, die Sie bei Harbeck erwerben, den gesetzlichen Vorschriften.