Die Transportsicherung bzw. Ladungssicherung bei Booten
Wer als stolzer Besitzer eines Bootes und eines Bootsanhängers zum ersten Mal eine Reise antreten will, hat so einiges zu beachten und viele Vorschriften zu befolgen. In Bezug auf die Verkehrsvorschriften für Bootstrailer und die unterschiedliche Gesetzgebung in den europäischen Ländern haben wir für Sie entsprechende Beiträge verfasst. In diesem Artikel geht es um die richtige Ladungssicherung. Bei einem Kauf von Boot oder Bootstrailer sollten Sie sich immer auch nach der zulässigen Sicherung und der bestmöglichen Methode erkundigen. Bei Harbeck informieren wir Sie natürlich in jedem Fall. In dieser Darstellung haben wir alles dazu einmal gründlich verfasst, damit Ihnen später ein einfaches Faltblatt genügt, wie man es beim ADAC oder anderen Organisationen herunterladen kann.
Inhalt:
- Grundlagen für die Ladungssicherung
- Die geeigneten Zurrgurte und Zurrpunkte
- Die verschiedenen Befestigungstechniken
- Die Befestigung von Ladung und Mast – überstehende Bauteile
Grundlagen für die Ladungssicherung
Bei jeder Bremsung, Beschleunigung oder auch in Kurven entstehen starke Kräfte auf die Ladung, in diesem Fall also das Boot – und alles, was sich darauf befindet. Daher müssen die Boote und ihre Ladungen nach vorne, hinten und zur Seite z.B. mit dafür zugelassenen Zurrgurten gesichert werden. Die Grundlage für die Ladungssicherung von Booten findet sich im Paragraph 22 der Straßenverkehrsordnung. Hier heißt es, dass eine Ladung so gesichert und verstaut sein muss, dass sie selbst bei plötzlichen Ausweichmanövern oder Vollbremsungen nicht verrutschen darf. Damit ist natürlich auch das Herabfallen, Umfallen und Rollen eingeschlossen. Außerdem ist darauf zu achten, dass bei diesen Manövern kein vermeidbarer Lärm entsteht. Bei der Ladungssicherung sind die anerkannten Regeln der Technik anzuwenden. Wer sich näher dazu einlesen möchte, findet in der VDI-Richtlinienreihe VDI 2700 “Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen” das Standardwerk, auf das sich z.B. bei Rechtsstreitigkeiten bezogen wird. Zu erwähnen sind dabei z.B. auch die deutschen und europäischen Normen DIN EN 12195 ff. Die Vorschriften und Richtlinien gelten sowohl für gewerbliche wie auch für private Transporte.
Verantwortlichkeit für die Ladungssicherung
Verantwortlich ist nicht nur der Fahrer des Transports, sondern auch der Fahrzeughalter sowie ggf. der Besitzer bzw. Halter des Boots und die Person, die die Verladung durchgeführt hat. Diese Verantwortung besteht auch dann, wenn die Ladung durch eine Notbremsung verrutscht, die durch ein anderes Fahrzeug verursacht wurde. Der Fahrer ist neben der Ladungssicherung speziell für den verkehrssicheren Zustand und die richtige Kennzeichnung des Zugfahrzeugs und des Anhängers verantwortlich. Der Halter des Fahrzeugs und/oder des Anhängers ist darüber hinaus für die ausreichende Ausrüstung mit geeigneten Zurrgurten verantwortlich. Falls die Verladung des Boots bei einer Reederei erfolgt, hat der Lademeister neben der Beachtung aller Vorschriften ggf. ein Transportfahrzeug abzulehnen, wenn dieses die Auflagen nicht erfüllt.
Kontrolle der Ladungssicherung und Konsequenzen bei Verstößen
Die Polizei nimmt regelmäßig Kontrollen der Ladungssicherung auch bei Bootsüberführungen vor. Dabei wird nicht nur auf die Ladungssicherung geachtet, sondern auch auf die Maße des Transports. Die Polizei beurteilt, ob der Transport verkehrssicher durchgeführt werden kann und den Zielort voraussichtlich unbeschädigt erreichen wird. Bei Verstößen gegen die Vorschriften der Ladungssicherheit wird nicht nur der Transport unterbrochen, sondern es werden für diese Ordnungswidrigkeit ein bis zwei Punkte in Flensburg verschrieben sowie eine Geldbuße zwischen Eur 50.- und Eur 150.- fällig. Der zweite Punkt ergibt sich durch einen Sachschaden oder eine Gefährdung. Falls ein Personenschaden dazu kommt, wird der Vorgang als Straftat behandelt.
Die geeigneten Zurrgurte und Zurrpunkte
Sicher haben viele schon mit Zurrgurten hantiert, die oftmals auch mit einer Ratsche verbunden sind. Falls der Bootsanhänger nicht mit einem speziellen Befestigungssystem ausgestattet ist, werden solche Zurrgurte genutzt, um die Ladungssicherung bei Booten durchzuführen. Um die Reißfestigkeit und eine geringe Dehnungsfähigkeit dieser Zurrgurte für Transporte sicherzustellen, sind die Fähigkeiten und die Kennzeichnungen des Materials für die Zurrgurte vorgeschrieben. Es lohnt sich in jedem Fall, hier in geeignetes Material zu investieren. Geeignete Zurrgurte bestehen aus einer hoch strapazierfähigen Chemiefaser wie z.B. Birolen-Polyester und verfügen über ein blaues fest eingenähtes Label, das sich auf jedem Einzelteil befinden muss. Hierauf sind die Zurrkraft in der Angabe daN und weitere Merkmale nach DIN EN 12195-2 aufgedruckt. Schneiden Sie diese Labels niemals ab, sie werden bei einer Kontrolle überprüft. Gurte ohne oder mit falschem Label, verschlissene oder verknotete Gurte, Seile oder ähnliches gelten als nicht messbar in ihrer Zurrkraft und werden bei einer Kontrolle als wären sie “nicht vorhanden” gewertet.
Weitere technische Angaben
Natürlich lassen sich je nach Boot und Anhänger auch Drahtseile und Ketten verwenden, jedoch müssen auch diese auf allen Teilen über eine genaue, bewegliche, aber sicher befestigte Kennzeichnung verfügen. Beachten Sie auch die Angaben zur Stabilität der eingesetzten Ratschen. Diese stellen häufig einen Schwachpunkt bei der Befestigung dar. Wenn man die Zurrgurte einsetzt, um das Boot senkrecht nach unten festzuzurren, muss die sogenannte Vorspannkraft der Ratsche bei mindestens 200 daN liegen. Die Angabe befindet sich hinter dem Kürzel STF auf dem Label der Ratsche. Das Kürzel daN steht für DekaNewton, also 10 Newton, was etwa mit einem Kilo Tragkraft verglichen werden kann. Hierbei spielen aber Belastungsart und -winkel eine Rolle. Als Faustregel gilt, dass jeder der Zurrgurte, die das Boot sichern sollen, mindestens die Hälfte des Gesamtgewichts des Bootes tragen können muss. Bei einem Boot von insgesamt 2000 Kg Gewicht sollte jeder Zurrgurt also für mindestens 1000 daN ausgelegt sein. Diese Angabe befindet sich als LC-Wert auf dem Label des Gurts. Die maximale Dehnbarkeit des Zurrgurtes muss unterhalb von 7% liegen. Dieser Wert ist hinter dem Wort “Dehnung” als Prozentwert eingetragen.
Die Zurrpunkte
Als Zurrpunkte werden stabile Ösen bezeichnet, die am Anhänger oder Boot angebracht sind, um die Zurrgurte daran einzuhaken. Andere zugelassene Befestigungs- oder Rückhaltepunkte am Boot sind bestimmte stabil verankerte Bauteile wie Klampen oder Winschen. Dabei kann nur der Hersteller des Bootes und des Anhängers verlässliche Auskunft über die Stabilität und Eignung der Befestigungspunkte geben. Falls sich diese Angaben nicht bei Ihren Papieren befinden, sollten Sie sich erkundigen und die Auskunft gleich bescheinigen lassen. Die Bescheinigung bzw. ein Nachweis kann bei einer Kontrolle verlangt werden. Sollten auf dem Boot keine ausreichende Zahl an Zurrpunkten vorhanden sein, muss man die verwendete Befestigungstechnik anpassen. Die Bugstütze ist in ihrer Stabilität meist nur zum Slippen und Herausziehen auf den Trailer ausgelegt und reicht dann nicht als Befestigungspunkt aus.
Die verschiedenen Befestigungstechniken
Grundsätzlich gibt es zwei verschiedene Techniken zum Verzurren von Booten, deren Einsatz jeweils von der Bauweise, dem Gewicht und der Auflagefläche von Rumpf oder Kiel abhängt. Die dritte Technik besteht aus einer Kombination der ersten beiden und stellt jedenfalls die sicherste Methode dar. Abhängig von der Bauweise des Bootstrailers und des Bootes spielt der Rutschwiderstand des Bootes auf dem Trailer eine wichtige Rolle. Gerade bei Trailern, die sich auch zum Slippen eignen, ist die Auflagefläche für das Boot mit einem niedrigen Rutschwiderstand hergestellt worden. In den meisten Fällen sind Antirutschmatten zu empfehlen, die den Widerstand deutlich erhöhen. Sie sollten allerdings so groß sein und so positioniert werden, dass ihr Vorhandensein und ihre Platzierung bei einer Kontrolle überprüft werden können.
Die Niederzurrtechnik
Diese Technik wird als kraftschlüssig bezeichnet, da hier die Sicherung mit Hilfe der eingesetzten Kraft beim Verzurren erfolgt. Dabei werden jeweils mindestens zwei Zurrgurte an beiden Längsseiten des Bootes in geeignete Zurrpunkte am Boot und am Anhänger eingespannt und mit Hilfe der Ratsche festgezurrt. Je nach Größe und Gewicht des Bootes können aber auch wesentlich mehr Gurte benötigt werden. Das Boot wird dabei durch die Erhöhung des Rutschwiderstandes an einer Vorwärts- oder Rückwärtsbewegung gehindert. Die Spannung der Gurte verhindert ebenfalls, dass sich das Boot in Kurven zur Seite neigen oder seitlich verrutschen kann. Grundsätzlich empfiehlt es sich auf jeder Seite einzelne Gurte einzusetzen, damit bei einem Riss nicht beide Seiten an dieser Stelle geschwächt werden. Außerdem können durch einen Zurrgurt, der über das Boot geführt wird, Scheuerstellen am Rand entstehen. Häufig kann dabei auch das Deck und Aufbauten beschädigt werden, die die nötige Spannkraft des Gurts nicht aushalten. Bei fehlenden Zurrpunkten und einem flachen Deck behilft sich mancher Bootsbesitzer mit Unterlegmaterial, das die Scheuerstellen und Beschädigungen verhindern sollen. Jedoch können diese mit schlimmen Folgen verrutschen und sollte besonders gesichert sein. Falls man die Sicherung des Bootes mit durchgängigen Gurten herstellen will, gilt es zu beachten, dass auf der Spannseite mit der Ratsche eine höhere Spannung entsteht als auf der abgelegenen Seite. Daher ist es ratsam nach einigen Kilometern Fahrt eine Pause zu machen und die Gurte entsprechend nachzuspannen. Wir können die Niederzurrtechnik wegen des Risikos der Beschädigung und dem schlechten Reibungswiderstands z.B. auf Rollen nicht empfehlen.
Die Diagonalgzurrtechnik
Dieses Verfahren wird als formschlüssig bezeichnet, weil die Sicherung des Bootes durch die Form hergestellt wird, in die das Boot durch die Position der Gurte gebracht wird. Dabei werden auf jeder Seite mindestens zwei Gurte schräg von hinten nach vorn und von vorn nach hinten angebracht und überkreuzen sich dabei diagonal. Damit sich das Boot nicht nach vorn oder hinten bewegen kann, müssen diese Gurte nur handfest gespannt werden, ohne dass eine sehr hohe Zugkraft wie beim Niederzurrverfahren eingesetzt werden muss. Der Winkel, den die Gurte einnehmen, wenn sie an den Zurrpunkten des Bootes und des Anhängers befestigt werden, sollte dabei etwa 45 Grad betragen, damit das Boot auch seitlich einen guten Halt hat.
Die optimierte Sicherung
Hierbei werden beiden Methoden miteinander kombiniert, wodurch Kraftschluss und Formschluss miteinander wirken. Die senkrecht gespannten Gurte erhöhen den Reibungswiderstand des Bootes und sichern es speziell gegen die seitlich wirkenden Kräfte. Die diagonal gespannten Gurte halten das Boot sicher in seiner Position und verhindern ein Ausbrechen nach vorne und hinten beim Beschleunigen und Bremsen. Je mehr einzelne Zurrgurte Sie einsetzen, desto weniger Belastung muss jeder Gurt und Zurrpunkt aushalten.
Fehlende Befestigungspunkte
Bootstrailer von Harbeck verfügen natürlich über geeignete Befestigungspunkte. Doch kann es bei einem Boot vorkommen, dass nicht genügend stabile Befestigungspunkte angebracht sind, um das Boot ausreichend zu sichern. Dann lässt sich als Ersatz um Bug und um Heck des Bootes jeweils eine fest verzurrte Kopfschlinge legen, an der dann die Zurrgurte für die Dialogzurrtechnik befestigt werden können. Hierbei muss allerdings verstärkt auf Winkel, Ausrichtung und Spannung der Zurrgurte geachtet werden, damit das Konstrukt unterwegs nicht seine Stabilität verliert und z.B. die in die Bugschlinge eingehängten Zurrgurte verrutschen. Weitere Befestigungsverfahren sind je nach Bauweise von Trailer oder Boot denkbar. Jedoch muss die Stabilität und Sicherheit der Verfahren jeweils vom Hersteller garantiert sein, damit der Straßenverkehrsordnung und Ihrer Sicherheit genüge geleistet wird.
Die Befestigung von Ladung und Mast – überstehende Bauteile
Wie bereits erwähnt, muss auch die gesamte Ladung und alle beweglichen Teile des Bootes gegen die auftretenden Kräfte beim Transport gesichert werden. Das gilt besonders für einen aufliegenden Mast und/oder den Propeller des Boots. Gegen möglich Schnittverletzungen muss dieser entweder abgebaut werden oder ausreichend gesichert und zusätzlich verkleidet sein. Es empfiehlt sich während eines Transports möglichst wenige bewegliche Teile an Bord zu belassen. Wenn unausweichlich können diese in Transportkisten verstaut werden, die entweder kraftschlüssig verzurrt sind oder formschlüssig im Laderaum so positioniert und verkantet werden, dass sie gegen Verrutschen gesichert sind.
Herausragende Bauteile beim Transport
Alle Bauteile des Bootes müssen so befestigt oder angebracht sein, dass beim Herausragen bestimmte Maße eingehalten werden.
- Nach vorne erst ab einer Höhe von 2,50 m bis maximal 0,5 m über das Zugfahrzeug hinaus
- Nach hinten bis maximal 3,0 m hinaus bei unter 100 km Fahrtlänge
- Nach hinten maximal 1,0 m hinaus bei über 100 km Fahrtlänge
- Für alles, was darüber liegt, müssen Sie Sondergenehmigungen einholen
Mit einem Meter Überstand nach hinten müssen Sie dieses Teil kennzeichnen. Dazu gibt es verschiedene zulässige Methoden, wie z.B. mit einer hellroten Fahne, die mit einer Querstange auseinandergefaltet bleibt. In der Nacht muss eine rote Laterne diese Aufgabe übernehmen. Wenn die Ladung seitlich mehr als 40 cm über die Leuchten oder die Lichtaustrittsflächen hinausragt, muss sie nach vorne mit einer weißen Leuchte und nach hinten mit einer roten Leuchte gekennzeichnet werden. Einzelne Stangen oder andere Bauteile dürfen nicht seitlich herausragen. Die genauen Vorschriften im Einzelnen erfahren Sie beim ADAC.