Bussgelder für PKW mit Anhänger

Kennen Sie die Höhe der Bußgelder für PKW mit Anhängern?

23. Januar 2024

Das neue Jahr wird ja eigentlich mit guten Wünschen eingeleitet und nicht etwa mit Warnungen oder schlechten Nachrichten. Doch vielleicht hat unser Blogbeitrag für den Januar ja eine positive Auswirkung: Sie können nämlich damit einiges sparen. Denn es stellt sich immer wieder heraus, dass speziell die neuen Nutzer von PKW-Anhängern die Bußgelder für Verstöße mit ihrem Gespann nicht kennen oder noch mit den alten Werten aus dem früheren Bußgeldkatalog rechnen. Wir wollen Sie deshalb aufklären. Natürlich glauben wir keinesfalls, dass Sie viel zu schnell mit dem Anhänger unterwegs sind oder ihn gerne überladen. Aber ein bisschen Achtsamkeit kann gegen versehentliche Verstöße helfen – und die sind teilweise richtig teuer geworden. Wir zählen hier nur ein paar für Sie auf, im Internet finden Sie die ausführliche Liste mit allen Verstößen. Die Zahlen, die wir nennen, wirken übrigens so ungewöhnlich, weil wir die Gebühren dazugerechnet haben, die immer gleich mit erhoben werden.

Geschwindigkeit

Das Limit von 80 km/h oder 100 km/h unter bestimmten Bedingungen außerhalb der geschlossenen Ortschaften für PKW mit Anhänger kennen ja alle Autofahrer. Aber dass bis zu 10 km/h darüber schon 58,50 € kosten, ist ganz schön happig. Bis zu 15 km/h steigt der Wert auf 78,50 €. Bei bis zu 20 km/h zahlen Sie schon 168,50 € und kassieren zudem einen Punkt in Flensburg. Und wie leicht fährt man auf der Autobahn einmal etwas schneller. Bis zu 40 km/h gibt es dann ein Fahrverbot von einem Monat und 2 Punkte. Innerhalb geschlossener Ortschaften steigen die Bußgelder nicht ganz so stark wie für die Autofahrer allein, aber hier sollte man sowieso viel aufmerksamer fahren. Bis zu 10 km/h kosten 68,50 €, zwischen 15 km/h und 20 km/h zu viel schlagen mit einem Punkt und 188,50 € zu Buche. Zwar wird es hoffentlich niemand machen, aber wer sich mit Anhänger zwischen 55 und 60 km/h in der 30er Zone erwischen lässt, gibt den Führerschein für einen Monat ab, kassiert 2 Punkte und zahlt 263,50 €.

Beladung

Dagegen wird eine Überladung relativ glimpflich geahndet, es sei denn natürlich man verursacht dadurch einen Schaden. Außerdem kann bei Überladung auch der Halter und nicht nur der Fahrer mit einem Bußgeld rechnen. Wenn Sie Ihren Anhänger um mehr als ein Viertel über das zulässige Gesamtgewicht hinaus beladen haben, wird dieser Verstoß mit 140 € Bußgeld und einem Punkt geahndet. Dagegen muten die 30 € für mehr als 10% Überladung fast schon preiswert an. Die Stützlastüberschreitung bis zu 50% kostet Sie 25 €. Die Ladungssicherung spielt bei einem Anhänger immer eine große Rolle. Die Bußgelder für Regelverletzungen halten sich allerdings in Grenzen. Aber wenn Sie die Ladung nicht gegen das Herabfallen gesichert haben und damit jemanden gefährden, kostet Sie das 60 € und es gibt den Flensburger Punkt.

Parken und Anhängerkupplung

Beim Parken kosten Sie mehr als 14 Tage am gleichen Platz 20 € und wenn Sie die Unterlegkeile nicht vorzeigen können, werden Sie mit 5 € Bußgeld daran erinnert. Aufpassen müssen Sie natürlich schon im ureigensten Interesse auf eine funktionsfähige und zugelassene Anhängerkupplung. Wenn die Ordnungshüter der Ansicht sind, dass Sie mit einer fehlerhaften Verbindung zum Anhänger die Verkehrssicherheit beeinträchtigen und andere dabei gefährden, wird man Ihnen 165 € berechnen und einen Punkt verleihen.

Wir wünschen Ihnen, dass Sie mit Ihrem PKW und Ihrem Anhänger sicher, unfallfrei und ohne Bußgelder durch das Jahr 2024 kommen.