Das grüne Kennzeichen für Anhänger
Wer für seinen Anhänger ein grünes Kennzeichen verwenden darf, ist von der KFZ-Steuer für dieses Fahrzeug befreit. Ein PKW-Anhänger mit einem grünen Kennzeichen bedarf keiner eigenen Haftpflichtversicherung, sondern ist über die Versicherung des Zugfahrzeugs gedeckt. Diese greift jedoch nur, wenn der Anhänger angekoppelt ist. Das grüne Kennzeichen befreit nicht von der regelmäßigen Hauptuntersuchung durch den TÜV oder eine andere berechtigte Organisation.
Bedingungen für die Vergabe des grünen Kennzeichens
Das grüne Kennzeichen für PKW-Anhänger lässt sich bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragen. Dabei benötigt jeder Anhänger ein eigenes Kennzeichen. Die KFZ-Steuerbefreiung als Grundlage für das grüne Kennzeichen ist von einigen Bedingungen abhängig. Neben anerkannten Vereinen, Schaustellern und landwirtschaftlichen Betrieben ist die Vergabe des grünen Kennzeichens auch für private Betreiber möglich. Diese Möglichkeit besteht bei Sportanhängern z.B. für Boote oder Anhängern für den Tiertransport z.B. für Pferde. Dabei dürfen die Anhänger jedoch grundsätzlich ausschließlich für den jeweiligen Zweck verwendet werden. Ansonsten riskiert man eine Anklage wegen Steuerhinterziehung.
100 km/h mit grünem Kennzeichen
Auch für Anhänger mit dem grünen Kennzeichen gilt die Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Die Zulassung für 100 km/h mit dem entsprechenden Kennzeichen ist bei den gleichen Bedingungen möglich, die für andere Anhänger gelten. Dazu muss das Zugfahrzeug mit ABS ausgestattet sein. Die Reifen der Anhänger dürfen das Alter von 6 Jahren nicht überschreiten und müssen auf mind. 120 km/h ausgelegt sein. Wenn der Anhänger über eine eigene Bremse und Stoßdämpfer verfügt, darf sein Gesamtgewicht maximal 110% des Leergewichts des Zugfahrzeugs betragen. Liegt ein Stabilisierungssystem vor, liegt die Grenze bei 120%. Ohne eigene Bremse und hydraulische Stoßdämpfer darf das Gesamtgewicht des Anhängers höchstens 30% des Leergewichts des Zugfahrzeugs betragen. Hier kommt es auf die Ladung an. Wird die Grenze überschritten, muss man nicht nur die 80 km/h Begrenzung einhalten, in manchen Ländern ist dann sogar schon das Tragen des 100 km/h Kennzeichens illegal.
Was benötige für die Erteilung eines grünen Kennzeichens?
Am einfachsten erhält man sein grünes Kennzeichen, wenn man einen neuen Bootsanhänger bei einem arrivierten Unternehmen wie der HARBECK Fahrzeugbau GmbH & Co. KG kauft. Schon beim Kauf erhält man mit den Papieren die COC-Konformitätserklärungen. Diese belegen, dass der speziell dafür hergestellte Bootsanhänger zum Tragen des grünen Kennzeichens berechtigt ist. Dieser Nachweis reicht zur Vorlage bei der Zulassungsbehörde aus.
Ansonsten ist für die KFZ-Steuer der Zoll bzw. das Finanzamt zuständig. Hier muss auch vor dem Gang zur Zulassungsstelle der Antrag auf die Steuerbefreiung gestellt werden. Auf Anfrage erhält man die nötigen Unterlagen per Post oder auch online je nach örtlichen Gegebenheiten. Sobald die Steuerbefreiung vorliegt, lässt sich das grüne Kennzeichen beantragen.
Bei der Zulassungsstelle selbst sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Personalausweis oder Reisepass samt Meldebestätigung
- Besagte Bestätigung der Befreiung von der KFZ-Steuer
- Gültige Anhänger-Betriebserlaubnis (ggf. mit Ummeldung und altem Kennzeichen)
- Prüfbericht der Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO
- Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief (Zulassung Teil 1 und 2) des Zugfahrzeugs
- Die eVB-Nummer, also die Bestätigung der Haftpflichtversicherung des Zugfahrzeugs
- Altes Kennzeichen oder bei Neuzulassung das gewünschte neue Kennzeichen (kann bestellt oder nahe der Behörde angefertigt werden)
Auf der Fahrt mit dem grünen Kennzeichen
Für die Fahrt mit dem Anhänger mit dem grünen Kennzeichen muss der Fahrer die Betriebserlaubnis, den Prüfbericht und die Bescheinigung der Zulassungsstelle vorlegen können. Wir empfehlen jedenfalls den Abschluss einer Anhänger-Haftpflichtversicherung. Falls sich der Anhänger während der Fahrt löst oder im abgestellten Zustand in Bewegung gerät und einen Unfall verursacht, sind nur dann solche Schäden versichert.