Mit Inkrafttreten der neuen Fahrzeug - Zulassungsverodnung ergibt sich ab 01.03.2007
folgende Vereinfachung und Änderung für Trailerbesitzer :
Für Fahrzeuge (auch Anhänger !!), die länger als 18 Monate aber weniger als
7 Jahre , stillgelegt ( aus dem Verkehr gezogen ) sind, reicht für die Neuzulassung
(Wiederzulassung) eine gültige Hauptuntersuchung nach § 29. Betriebserlaubnis,
Allgemeine Betriebserlaubnis, Bescheinigungen, Brief, Schein oder Zulassungs-bescheinigungen
I und II, müssen noch vorhanden sein.
Alle Angaben ohne Gewähr !! Quelle ADAC - TÜV
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