Tempo 100 für Gespanne
Mit Wirkung vom 21.10.2005 der dritten Verordnung zur Änderung der 9.
Ausnahmeverordnung zur StVO, ausgegeben vom Bundesminister für Verkehr, Bau- und
Wohnungswese, hat sich folgende Regelung ergeben :
Die Voraussetzungen für die Zulässigkeit von Tempo 100 für
Kfz-Anhänger-Kombinationen auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen wurden an die
technische Entwicklung der Fahrzeuge angepasst. Folgende
wesentliche Änderungen gibt es :
- Die Bindung an ein bestimmtes
Zugfahrzeug ist entfallen.
- Am Zugfahrzeug muss keine Tempo 100
Plakette mehr angebracht sein.
- Die einzuhaltenden Massenverhältnisse wurden für
bestimmte Kombinationen erhöht.
Die neue Regelung: Wenn folgende Voraussetzungen
erfüllt sind, dürfen Kfz-Anhänger-Kombinationen auf Bundesautobahnen und
Kraftfahrstraßen 100km/h schnell fahren. Auf Landstraßen außerhalb geschlossener
Ortschaften gilt für Pkw mit Anhänger und LKW bis 3,5 t Gesamtgewicht mit
Anhänger nach wie vor Tempo 80.
1. Voraussetzung: Das Zugfahrzeug... ...muss entweder
beschrieben sein als
- PKW
- Kraftomnibus bis 3,5 t Gesamtgewicht und Tempo 100-Genehmigung oder
- anderes mehrspuriges Kraftfahrzeug mit maximal 3,5 t Gesamtgewicht
- alle Fahrzeuge müssen mit ABS ausgerüstet sein
2. Voraussetzung: Der Anhänger... ...muss
- für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h geeignet
sein.
3. Voraussetzung: Die Anhängerbereifung...
- darf nicht älter als 6 Jahre sein
(DOT), danach Reifen erneuern
- müssen mindestens den Geschwindigkeitsindex L (120 km/h)
aufweisen
- darf keinen Tragfähigkeitszuschlag für den
Anhängerbetrieb in Anspruch nehmen
4. Voraussetzung: Masseverhältnis Die zulässige
Gesamtmasse des Anhängers (zG Anh) darf folgenden Wert nicht
überschreiten:
zG Anh = X x m
Zugfz leer
mit m Zugfz leer = Leermasse Zugfahrzeug
Für X gelten in Abhängigkeit von der technischen Ausstattung der
Kombination folgende Werte:
|
Technische Ausrüstung des
Anhängers |
|
ohne Bremse und ohne hydraulische Stoßdämpfer |
mit Bremse und hydraulischen Stoßdämpfern |
|
Wohnwagen |
andere Anhänger |
|
0,3 |
0,8 bzw.
1,0* |
1,1 bzw.
1,2* |
Die mit *
versehenen Werte dürfen in Anspruch genommen werden
wenn:
- einer Stabilisierungseinrichtung für Zentralachsanhänger
(Schlingerkupplung) ausgerüstet ist, für die der Nachweis der Einhaltung der
ISO 11555-1 vorliegt oder
- mit einem anderen Bauteil bzw. einer selbständigen technischen Einheit
ausgestattet ist, bei der durch eine ABE oder ein Teilegutachten
nachgewiesen ist, dass der Betrieb einer Kombination bis Tempo 120 km/h
verbessert wird,
oder das Zugfahrzeug…
… ein
spezielles fahrdynamisches Stabilitätssystem für den Anhängerbetrieb hat,
für das eine Herstellerbestätigung über die Verbesserung der
Fahreigenschaften des Gespanns bis 120 km/h vorliegt.
In jedem Fall gilt, dass die zulässige Anhängermasse nicht größer
sein darf als die zulässige Gesamtmasse und die zulässige
Anhängelast des Zugfahrzeugs.
5. Voraussetzung
Erstausrüstung :
Der Hersteller bereitet den Anhänger ab Werk auf Tempo 100 km/h
vor.
Nachrüstung :
Bei Erfüllung der Voraussetzung für Anhänger wird dieser dem TÜV, DEKRA oder
GTÜ vorgestellt. Die Sachverständigen stellen ein Gutachten für Tempo 100 km/h
aus.
Hat der Anhänger keine eigene Fahrdynamik-Stabilisierungseinrichtung nach 4.
und sollen die erhöhten Xwerte 1,0 oder 1,2 in Anspruch genommen werden, muss im
Fahrzeugschein des Zugfahrzeugs eingetragen sein, dass das Fahrzeug mit einem
Stabilisierungssystem ausgestattet ist, das den Betrieb des Fahrzeugs mit
Anhänger bei hoher Geschwindigkeit verbessert.
6.
Voraussetzung: 100 km/h Plakette
Unter Vorlage des Gutachten von TÜV, DEKRA oder GTÜ können Sie bei
der Zulassungsstelle die Ausnahmegenehmigung für den 100 km/h - Betrieb und die
gesiegelte Tempo 100 Plakette beantragen. Erst nachdem Sie diese Plakette an der
Rückseite Ihres Anhängers angebracht haben, können Sie die Tempo 100 Regelung
nutzen. Die Bescheinigung gilt nur für diesen Anhänger und ist mit den
Kfz-Papieren permanent mitzuführen.
Zusammenfassung / Ergebnis:
Ist eine der unter 1 – 6 genannten Voraussetzungen nicht mehr erfüllt, können
Sie die Tempo 100 Regelung für Kfz-Anhänger-Kombination nicht in Anspruch
nehmen.
Nach der alten Tempo 100 Regelung ausgestellte Genehmigungen für
eine Kfz-Anhänger-Kombination behalten als Nachweis der Tempo 100 Eignung des
Anhängers ihre Gültigkeit.
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Alle Angaben ohne Gewähr !! Quelle : TÜV Süd + Bundesgesetzblatt
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